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Transnationale Beweiserlangung – 10 Thesen zum Grünbuch der EU-Kommission „Erlangung verwertbarer Beweise in Strafsachen aus einem anderen Mitgliedstaat“
Date Issued
2010
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Abstract
Die vom Grünbuch vorgeschlagene Ersetzung der traditionellen Rechtshilfe durch eine transnationale Beweiserlangung auf der Grundlage des Prinzips gegenseitiger Anerkennung beruht auf zwei unbewiesenen Prämissen: Zum einen wird behauptet, dass die traditionelle Rechtshilfe schwerfällig und ineffizient sei; zum anderen wird das für die Anwendung gegenseitiger Anerkennung notwendige Vertrauen fingiert und dieser eine Leistungsfähigkeit attestiert, die durch die bisherigen Erfahrungen mit dem Europäischen Haftbefehl nicht gestützt wird und überdies verkennt, dass diese nicht ohne weiteres auf die anders strukturierte Beweisrechtshilfe übertragen werden können. Die Besonderheit der Beweisrechtshilfe liegt darin, dass jede Beweiserhebung mit dem Verfahrensrecht der Erhebungsordnung untrennbar verbunden ist und dass sie ein mehrstufiges Verfahren durchläuft. Die Struktur- und die Detailunterschiede europäischer Verfahrensordnungen betreffen damit auch die Beweisrechtshilfe. Gegenseitige Anerkennung verspricht nach alldem nur dann einen Effizienzgewinn, wenn doppelte – strafverfahrensund beweisrechtliche – gemeineuropäische Mindeststandards geschaffen werden; solange dies nicht der Fall ist, sollte die Beweisrechtshilfe im Rahmen der – allerdings zu verbessernden – traditionellen Rechtshilfe durchgeführt werden.
File(s)
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Name
Transnat-Beweiserlangung-ZIS-2010[1].pdf
Size
510.95 KB
Checksum (MD5)
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